16.05.23 – Vortrag „Neuerungen bei der Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung“
Zum 01. Januar 2023 hat der Gesetzgeber das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. In diesem Zusammenhang wurde auch ein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten eingerichtet.
Müssen “alte” Vorsorgevollmachten nun angepasst werden? Besteht nun überhaupt noch Bedarf für die Errichtung einer solchen Vollmacht? Worin unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Sollte eine einzelne Person oder mehrere gemeinsam bevollmächtigt werden?
Diese und weitere Fragen beantwortete Dr. Norbert Drees, der als Rechtsanwalt und Notar seit mehr als 30 Jahren mit diesem Themenkreis befasst ist, in seinen Vortrag, den Sie sich gerne nachträglich auf unserem YouTube-Kanal anschauen können.
Ihr habt den Vortrag verpasst, aber trotzdem Interesse? Dann schaut doch gerne bei unsrem YouTube Kanal vorbei, dort findet ihr alle vergangen Vorträge.
Come back Gelsenkirchen
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45894 Gelsenkirchen
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