Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wir unterstützen Sie gezielt, strukturiert und professionell bei der betrieblichen Wiedereingliederung.

Come back unterstützt das „Comeback“ in den Job

Fällt ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten für 6 Wochen aus, ist es als Arbeitgeber Ihre Pflicht, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten (§167 Abs. 2 SGB IX). Dabei ist es unerheblich, ob der Mitarbeiter in mehreren Intervallen oder am Stück oder wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig war. Die Arbeitsunfähigkeit ist nicht an ein Kalenderjahr gebunden.

Ziel des BEM ist die Wiederherstellung sowie der langfristige Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Unser Angebot: Wir unterstützen Sie gezielt, strukturiert und professionell bei der betrieblichen Wiedereingliederung. Wir bieten Ihnen:

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